Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen bittet Oppositionsfraktionen im Landtag um Klage vor dem Verfassungsgericht

„CDU hätte sich vor ihrem verfassungspolitischen Amoklauf juristisch beraten lassen sollen“

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hat die Landtagsfraktionen der LINKEN und der SPD gebeten, den Thüringer Verfassungsgerichtshof anzurufen, um das von der CDU-Fraktion beschlossene Gesetz, mit dem sie die Bürgerbegehren neu geregelt hat, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dabei müsse untersucht werden, ob die von der Verfassung angebotene Volksgesetzgebung ausgehebelt werden dürfe, indem das Parlament die Gesetzeslage ändert, auf die sich ein Volksbegehren bezieht.

 

In Thüringen hatten 250.982 Menschen das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thü­ringer Kommunen“ unterzeichnet. Obwohl das Volksbegehren auf dem Weg in den Land­tag war, hatte die CDU-Fraktion am 8. Oktober dieses Jahres ihren Vorschlag für eine Neuregelung der Bürgerbegehren zum Gesetz erhoben. Am 23. Oktober wurde das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“, mit dem faire Bürgerbegeh­ren erreicht werden sollen, offiziell für zustande gekommen erklärt. Folgerichtig steht das Volksbegehren am Freitag dieser Woche (14.11., 9 Uhr) auf der Tagesordnung des Thüringer Landtags.

 

„Es geht uns nicht nur um unser Volksbegehren allein. Hier geht es um das Wohl und Wehe der direkten Demokratie überhaupt. Wenn die Parlamentsmehrheit mit einem Federstrich das Verfahren unterhöhlen kann, ist die Volksgesetzgebung perspektivisch nichts mehr wert. Das ist nie und nimmer im Sinne unserer Verfassung“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen.

 

Im Blick auf das von der CDU-Fraktion eingeholte Rechtsgutachten sagte Beck: „Die CDU hätte sich vor ihrem Beschluss juristisch beraten und in den politischen Anstandsregeln unterweisen lassen sollen.“ Anstatt das von der Verfassung angebotene Verfahren für Volksbegehren zu achten und einen eigenen Vorschlag beim Volksentscheid mit zur Ab­stimmung zu stellen, habe sie sich auf einen verfassungspolitischen Amoklauf begeben. Es sei eine Schande, dass im Jahr der Demokratie der Thüringer Verfassungsgerichtshof klären muss, welchen Stellenwert die Bürgerrechte im Freistaat haben. Dafür sei die CDU allein verantwortlich.

 

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