Anlässlich der am morgigen Freitag (26.6.) stattfindenden zweiten Beratung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes kritisiert der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e. V. die Landesregierung für den geplanten Rückbau staatlicher Transparenz. Das Gesetz sieht unter anderem eine Änderung des Thüringer Transparenzgesetzes vor. Sollte das Entlastungsgesetz beschlossen werden, werde das die staatlichen Auskunftspflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gravierend verschlechtern.
„Mit diesem Gesetz wird das Transparenzgesetz deutlich beschnitten und damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf öffentlichen Zugang zu Behördeninformationen“, sagt Peter Häusler, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie Thüringen. Danach sollen Behörden nicht mehr zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtet sein. Zudem soll es unter anderem beim Finanzwesen, der Grundsicherung und beim Gesundheitswesen Ausnahmen für Auskünfte geben, die mit dem Schutz kritischer Infrastruktur begründet werden.
„Es gab jahrelange Debatten, bis 2020 endlich ein gutes Transparenzgesetz beschlossen wurde. Seitdem hat es die Thüringer Verwaltung nicht geschafft, das Gesetz adäquat umzusetzen. Und jetzt wird es weitgehend entkernt“, so Häusler.
Es sei aus Sicht von Mehr Demokratie nachvollziehbar, dass Veröffentlichungspflichten für Behörden mehr Aufwand verursachen. Zudem bestehe bei der behördlichen IT-Infrastruktur deutlicher Verbesserungsbedarf. Die geplante Gesetzesänderung gehe aber in die falsche Richtung. „Die Landesregierung macht es sich zu einfach. Sie streicht Aufgaben, statt Lösungen zu entwickeln. Nun können die Bürgerinnen und Bürger weniger nachvollziehen, was in den Ämtern vor sich geht. Und das in einer Zeit, in der das Vertrauen in Politik und Behörden im Keller ist. Wir halten das für unklug“, sagt Häusler.
Der Verein wundert sich auch über den offensichtlichen Sinneswandel der Fraktion DIE LINKE zum Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes. In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2026 wurde der Entlastungsgesetzentwurf durch die Fraktion noch als „Angriff auf Transparenz“ bezeichnet. „Wenn nun die Fraktion DIE LINKE sieben Wochen später dem Entlastungsgesetz auf einmal zustimmen will, obwohl die darin enthaltenen Änderungen zum Transparenzgesetz nicht abgemildert werden, sondern den Zugang zu Behördeninformationen noch einmal extra verschärfen, fragt man sich, wie dieser Sinneswandel zustande gekommen ist. Bürgerfreundlich geht jedenfalls anders“, so Häusler.



