Erstes Bürgerbegehren auf Landkreisebene in Thüringen

Eltern wehren sich gegen Schulnetzplanung im Ilmkreis

Zum ersten Mal startet in Thüringen ein Bürgerbegehren auf Landkeisebene. Die Zulassung des Bürgerbegehrens wurde im heute (21. Juni) erschienenen Amtsblatt des Ilmkreises bekanntgemacht. Die Initiatoren aus Stützerbach wollen erreichen, dass der Kreistag die in der Schulnetzplanung festgeschriebene Schließung der „Grundschule am Rennsteig“ in Stützerbach (Ilmkreis) zurücknimmt. Damit das Begehren erfolgreich ist, müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober rund 6.700 Ilmkreis-Bewohner dafür unterschreiben. Wenn genügend Unterschriften gesammelt werden und der Kreistag seinen Beschluss nicht zurücknimmt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann sind alle Bürgerinnen und Bürger im Ilmkreis aufgerufen, daüber abzustimmen, ob die im Ilmkreis einmalige Kneipp-Grundschule an ihrem jetzigen Standort erhalten bleiben soll.

Bürgerbegehren auf Kreisebene wurden erst im Mai 2009 durch das Volksbegehren für Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen eingeführt. "Unser Ziel war damals, auch Themen wie die Schulnetzplanung für Bürgerbegehren zu öffnen. Deshalb wollten wir eine Lücke schließen und Bürgerbegehren in Landkreisen ermöglichen", so Ralf-Uwe Beck, Vertrauensperson des damaligen Volksbegehrens und heute Landesvorstands-Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. "Es freut uns, dass das Instrument tatsächlich genutzt wird." Beck lobt den Umgang des Landrates Benno Kaufhold mit dem Bürgerbegehren. Dieser hatte bei der Antragstellung zugesichert, bis zum Bürgerentscheid die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses auszusetzen.

Hintergrund
In der vom Kreistag des Ilmkreises am 6. April 2011 beschlossenen Schulnetzplanung für das Schuljahr 2011/2012 ist festgelegt, dass die Staatliche Grundschule Stützerbach „Grundschule am Rennsteig“ mit Standort Stützerbach zum Schuljahres-Beginn an den Standort der Regelschule in Schmiedefeld verlegt wird. Gegen diesen Beschluss hat die Elterninitiative am 16. Mai 2011 ein Bürgerbegehren beantragt. Die Initiatoren befürchten vor allem, dass die Grundschule Stützerbach durch die Verlegung ihre Zertifizierung als „Kneipp-Schule“ verliert.

Nach Paragraf 96 der Thüringer Kommunalordnung sind sieben Prozent der Stimmberechtigten im Landkreis nötig, damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist und zu einem Bürgerentscheid führt. Die Initiative hat sich erst dann durchgesetzt, wenn bei dem Entscheid neben der Mehrheit der Abstimmenden auch zehn Prozent aller Wahlberechtigten des Kreises dem Anliegen zugestimmt haben.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

 

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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