Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes im Landtag

Verfassung sieht für Parlament Alternativvorlage vor

CDU hat Verfahren chaotisiert

Zum zweiten Mal in der Geschichte des Freistaates Thüringen hat es ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes auf die Tagesordnung des Landtages geschafft. Am heutigen Freitagmorgen hat sich der Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" befasst.

 

"Das ist ein großer und seltener Moment. Bitter ist, dass die CDU schon vorher den von der Verfassung angebotenen Weg missachtet und vor drei Wochen ihr Gesetz beschlossen hat", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen. Die reine Lehre der Verfassung sehe für den Fall eines eigenen Reformvorschlages aus dem Parlament die so genannte Alternativvorlage vor. "Die CDU hätte ihren Vorschlag bei einem Volksentscheid mit zur Abstimmung stellen sollen. Das wäre im Sinne unserer Verfassung fair und demokratisch gewesen." Die verfassungspolitische Schieflage sei beispielsweise dadurch zu heilen, dass die CDU die Kommunalordnung wieder ändert und damit die Amtseintragung für Bürgerbegehren zurücknimmt. Dann könnte sie den Gesetzentwurf des Volksbegehrens annehmen oder sich mit einem eigenen Gesetz dem Volksentscheid stellen. "Nur so kann die CDU den fatalen Eindruck, das Verfahren chaotisiert zu haben, wieder wettmachen."

 

Der Landtag hat den Gesetzentwurf in den Innen- und den Justizausschuss überwiesen. Innerhalb von sechs Monaten muss der Landtag das Volksbegehren abschließend behandeln. Lehnt er den Gesetzentwurf ab, kommt es zum Volksentscheid.

 

Das Volksbegehren war am 23. Oktober dieses Jahres von der Thüringer Landtagspräsidentin für zustande gekommen erklärt worden. Zwölf Prozent der Thüringer Stimmberechtigten hatten das Volksbegehren während der viermonatigen Sammlungsfrist vom 20. März bis 19. Juli unterschrieben und sich damit für fair geregelte Bürgerbegehren ausgesprochen. Zwei Wochen vor dem offiziellen Bescheid der Landtagspräsidentin hatte die CDU-Mehrheit im Thüringer Landtag die Gesetzeslage geändert, auf die sich das Volksbegehren bezieht. Die Oppositionsfraktionen im Landtag wollen auf Bitten des Mehr Demokratie-Bündnisses dieses Vorgehen nun vom Thüringer Verfassungsgerichshof überprüfen lassen.

 

Im Jahr 2000 hatte das Thüringer Mehr Demokratie-Bündnis schon einmal ein Volksbegehren zum Erfolg geführt. Den Volksentscheid hat die CDU-Regierung seinerzeit mit dem Gang vor das Verfassungsgericht

verhindert.

 

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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