Mehr Demokratie begrüßt Erleichterungen für Volksbegehren

Forderung bleibt: Abschaffung des Finanztabus

Mit Beginn des neuen Jahres sind die Anforderungen an die Unterschriftsbögen für Volksbegehren erleichtert und damit Überregulierungen abgebaut. Die „Thüringer Verordnung zum Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren“ war bis Ende des vergangenen Jahres befristet. Sie ist im Dezember von der Thüringer Landesregierung entfristet und in diesem Zuge überarbeitet worden. Berücksichtigt wurden dabei auch Vorschläge von Mehr Demokratie in Thüringen.

Damit können nun auf den Unterschriftsbögen auch die Sammlungsfrist für ein Volksbegehren und die Internetadresse der Initiative abgedruckt werden. „Diese Details haben bisher Unterschriftensammlungen zu Volksbegehren unnötig erschwert“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie Thüringen. „Wir mussten noch tausende von Haftnotizzetteln mit der Sammlungsfrist auf jeden Unterschriftsbogen kleben. Ein solcher Aufwand kann nun entfallen.“ Abgeschafft wurde auch die Regel, die Unterschriftsbögen auf andersfarbiges Papier zu drucken, wenn bereits ein Volksbegehren zugelassen ist. Initiativen, die davon betroffen gewesen wären, hätten mit erheblichen Mehrkosten für den Druck der Unterschriftsbögen rechnen müssen. Nunmehr müssen sich die Unterschriftsbögen von zwei und mehreren Volksbegehren, die gleichzeitig zugelassen sind, nur noch in der grafischen Gestaltung unterscheiden. „Das für die Verordnung zuständige Innenministerium hat unsere Erfahrungen ernst- und unsere Anregungen aufgenommen“, so Beck.

Entwicklungsbedarf sieht Mehr Demokratie bei den Grundbedingungen für Volksbegehren. Hier stehe einer uneingeschränkten Nutzung der direkten Demokratie auf Landesebene entgegen, dass finanzwirksame Volksbegehren damit rechnen müssten, nicht zugelassen zu werden. „Das Finanztabu muss weg“, so Beck. Dies ist auch eine Forderung des 20 Organisationen starken Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen. „Es gibt keinen Grund, den Bürgern in Finanzfragen zu misstrauen. Die Schuldenkrisen sind nicht von den Bürgern verursacht, sondern von der Politik.“ Zudem solle in Thüringen das so genannte fakultative Referendum eingeführt werden. Danach würden vom Parlament verabschiedete Gesetze erst in Kraft treten, wenn nach einer definierten Frist kein Volksbegehren dagegen eingeleitet wurde.

 
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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Mehr Demokratie in Thüringen
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