Mehr Demokratie bietet Muster-Satzung für Einwohnerbefragungen an

Eine Muster-Satzung für Einwohnerbefragungen in Kommunen hat der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie ausgearbeitet.

Der Verein will die Muster-Satzung als Hilfestellung für Gemeinden verstanden wissen, die ihre Bürgerinnen und Bürger zu Sachthemen befragen wollen. Mit der Satzung können verlässliche Standards für Befragungen eingeführt werden. Gleichzeitig sieht die Satzung die Möglichkeit vor, eine Befragung mit einer Unterschriftensammlung von Seiten der Bürger durchzusetzen.


Nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie soll eine Befragung organisiert werden müssen, wenn drei Prozent der Einwohner, maximal aber 3.000 Menschen hierfür unterschrieben haben. Diese Hürde bewege sich etwa in der Mitte der für einen Einwohnerantrag laut Kommunalordnung festgeschriebenen Hürde von einem Prozent und der Hürde für ein erfolgreiches Bürgerbegehren von sieben Prozent.


Auch wenn Befragungen nicht zwingend über eine Satzung geregelt sein müssen, bedarf diese Erweiterung der Bürgerrechte einer satzungsmäßigen Verankerung. Kommunen, die für Befragungen nicht eine eigene Satzung beschließen, aber den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit eröffnen möchten, könnten, so Mehr Demokratie, dies auch in ihre Hauptsatzung aufnehmen.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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