Mehr Demokratie-Bündnis fordert Landtagspräsidentin Schipanski auf, CDU-Gesetz zu Bürgerbegehren nicht zu unterzeichnen

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hat Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski aufgefordert, das am vergangenen Mittwoch (8.10.) vom Landtag beschlossene Gesetz, mit dem die CDU die Regeln für Bürgerbegehren in Thüringen ändern will, nicht zu unterzeich­nen. Artikel 85 der Thüringer Verfassung verlange vor der Ausfertigung von Gesetzen durch die Landtagspräsidentin nicht nur eine formelle Prüfung. Es müsse auch geprüft werden, ob das Gesetz im Einklang mit der Thüringer Verfassung sei, argumentiert das Bündnis in dem heute (12.10.) an den Landtag abgegangenen Schreiben. Würden Verfassungsgrundsätze verletzt, so habe die Landtagspräsidentin die Pflicht, die Unterzeichnung zu verweigern.

 

Nach Ansicht des Mehr Demokratie-Bündnisses kommt es unweigerlich zu verfassungs­rechtlichen Schwierigkeiten, wird das Verfahren von der Landtagspräsidentin nicht angehal­ten. Trete das vom Landtag beschlossene Gesetz in Kraft, wären bei einem erfolgreichen Volksentscheid die Bürgerbegehren in der Thüringer Kommunalordnung völlig widersprüch­lich geregelt. Der Weg, diese Schwierigkeiten durch Verhandlungen zwischen CDU-Fraktion und Initiative zu lösen, sei durch die Thüringer Gesetze und Verfassungsgerichtsurteile ver­stellt.

 

Derzeit werden die dem Landtag übermittelten 250.982 Unterschriften für das Volksbegeh­ren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ überprüft. Die der Landtagspräsidentin laut Durchführungsgesetz für Volksbegehren zustehende sechswöchige Prüfungszeit hat am 10. Oktober begonnen. Das Bündnis rechnet damit, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens noch im November, spätestens im Dezember auf der Tagesordnung des Landtages stehen wird.

 

 

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