Eine Kostenerstattung für Initiativen bei erfolgreichen Bürgerbegehren in Thüringer Kommunen hat der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie in einer Stellungnahme an den Thüringer Landtag vorgeschlagen. Anlass ist eine schriftliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Novellierung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes. Die Stellungnahme wird in der Sitzung des Ausschusses am kommenden Donnerstag (2.12.) behandelt. Mit dem Vorschlag greift Mehr Demokratie die Regelung für die Landesebene auf. Hier wird sowohl bei erfolgreichen Volksbegehren als auch bei Volksentscheiden den Initiativen eine Erstattung von Unkosten gewährt. Eine solche Erstattung auf Landesebene gibt es bisher nur in sechs Bundesländern, auf kommunaler Ebene gar nicht.
Nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie könnten pro notwendiger Unterschrift unter ein Bürgerbegehren fünf Cent erstattet werden. Da die Anzahl der Unterschriften für ein Bürgerbegehren mit 7.000 gedeckelt ist, würde eine große Kommune bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren mit maximal 350 Euro belastet werden. Bei einem Bürgerentscheid sollten für jede Ja-Stimme, die der Vorschlag der Initiative erhalten hat, zweieinhalb Cent erstattet werden. Dies entspricht einem Drittel der für die Kostenerstattung auf Landesebene festgeschriebenen Beträge. "Kostendeckend sind die Erstattungsbeträge weder auf Landes-, noch wären sie es auf kommunaler Ebene. Die Kostenerstattung kann aber ein Ausdruck der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements sein", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.
In der Stellungnahme hat Mehr Demokratie zudem angemerkt, dass die Festlegung in der Thüringer Kommunalordnung, wonach die Kosten für die Amtseintragung zu einem Bürgerbegehren vom Land zu tragen sind, gestrichen werden sollte. "Bürgerbegehren beziehen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde. Es gibt keinen Grund, warum das Land hier einspringen soll", so Beck.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Die Stellungnahme als pdf finden Sie unten zum Download: