Mehr Demokratie schlägt vor: Öffentliche Anhörungen vor Beigeordnetenwahlen in Kommunen

Eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei den Wahlen der hauptamtlichen Beigeordneten in den Kommunen regt der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie an. Die Kandidatinnen und Kanditen sollten sich vor der Wahl durch den Stadtrat einer öffentlichen Anhörung stellen müssen.

Mehr Demokratie hält es durchaus für legitim, dass vor Beigeordnetenwahlen Gespräche zwischen den Fraktionen geführt werden. Dies sei notwendig, damit die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat gemeinwohl- und sachorientiert abgesichert wird. Mit diesen Absprachen dürften aber nicht vorrangig einseitige Parteiinteressen bedient werden. Ansonsten würde der Eindruck von intransparenten Kungelrunden entstehen, bei denen die Orientierung am Sachverstand der Kandidaten auf der Strecke bleibt.

 

„Öffentliche Anhörungen können demgegenüber dazu dienen, dass nur solche Kandidaten von den Fraktionen benannt und dann auch gewählt werden, welche die erforderliche politische und sachliche Kompetenz vereinen“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie Thüringen. Dafür müssten die Anhörungen auch für Fragen aus der Bürgerschaft offen sein. Diese könnten direkt, aber auch über ein Internetportal gestellt und auch von den Stadträten bei der Anhörung aufgegriffen werden. „Die zukünftigen Dezernenten würden so auf das eingestellt, was die Menschen bewegt und von ihren Amtsträgern erwarten“, so Beck. Schließlich ließe sich so auch die Akzeptanz der Wahlentscheidung jenseits von parteipolitischen Interessen steigern. Dies zeige das Beispiel USA, wo solche Anhörungen üblich sind.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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