Der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie würdigt das Vorhaben des Gemeinderats Emleben positiv, die Bevölkerung über die Ansiedlung von Windkraftanlagen entscheiden zu lassen. Der Gemeinderat befasst sich in seiner morgigen Sitzung (12.12.) mit einer entsprechenden Vorlage. Für ein sogenanntes Ratsreferendum, dem kein Bürgerbegehren vorausgehen muss, ist eine Entscheidung mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat notwendig.
„Bei solchen Weichenstellungen ist es gut und geboten, dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden. Wenn eine Gemeinde das erkennt und die Initiative ergreift, kann man das nur begrüßen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Landesvorstands Thüringen von Mehr Demokratie.
Dass ein Bürgerentscheid durch einen Gemeinderat angesetzt wird, sei nach Angaben des Fachverbands in Thüringen bislang selten der Fall. „Das Ratsreferendum ist als Instrument anscheinend noch nicht bekannt genug. Je mehr Erfahrungen wir aber sammeln, desto geringer werden die Bedenken von Gemeinden“, so Beck. Ratsreferenden wurden 2016 mit der Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eingeführt. Bislang gab es zwei Ratsreferenden. Sie fanden 2017 in Benshausen und in Dünwald statt. In beiden Gemeinden ging es um eine Gemeindeneugliederung.
+++ Hintergrund
Mehr Demokratie e.V. erfasst in Kooperation mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg alle direktdemokratischen Verfahren in Deutschland und veröffentlicht die Ergebnisse in einem regelmäßigen Bürgerbegehrensbericht. Den aktuellen bundesweiten Bürgerbegehrensbericht aus dem Jahr 2023 finden Sie hier: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht.
Die direktdemokratischen Verfahren können in der öffentlichen Datenbank Bürgerbegehren eingesehen werden: www.datenbank-buergerbegehren.info/
Rechtsgrundlage für Ratsreferenden ist der § 18 ThürEBBG.