Mehr Demokratie Thüringen verlangt von CDU: Bei Verfassungsreform Bürgerrechte nicht ausblenden

Für Bürgerantrag gilt: Streicht die Null! Bei Volksbegehren: Hürde halbieren!

Anlässlich der bevorstehenden Sitzung der CDU-Fraktion des Thüringer Landtags und der anstehenden Einigung über Verfassungsänderungen wirbt der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e. V. für einen Minimalkompromiss zum Ausbau der direkten Demokratie. Nach den Forderungen des Bündnisses „Thüringen braucht die Verfassungsreform“ gäbe es nun doch Chancen für Verfassungsänderungen. Dabei dürften die Bürgerrechte nicht ausgeblendet werden. Mehr Demokratie erwartet vom Landtag kein umfassendes Paket für die Stärkung der Bürgerrechte mehr. Die Unterschriftenhürden für Bürgeranträge und Volksbegehren sollten jedoch gesenkt werden.

Sowohl Rot-Rot-Grün als auch die CDU hatten Vorschläge zur Reform der direkten Demokratie in den Landtag eingebracht. Im Verfassungsausschuss konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Doch auch mit einem Minimalkompromiss könnten Bürgerrechte gestärkt werden. „Es geht jetzt nicht mehr um die Taube auf dem Dach, aber um den Spatz in der Hand“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. „Wir sagen: Streicht die Null bei der Hürde für Bürgeranträge und halbiert die Unterschriftenhürde bei Volksbegehren.“. Die Hürde beim Bürgerantrag soll von 50.000 auf 5.000 Unterschriften gesenkt werden. Bei den Volksbegehren soll die Hürde wie in anderen Ländern auch von zehn auf fünf Prozent halbiert werden.

Eine Verfassungsreform ohne den Ausbau der Bürgerrechte sei in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Demokratie im Keller ist, kaum vermittelbar. „Wer der Wahrnehmung, dass die da oben machen, was sie wollen, etwas entgegensetzen will, der muss die Hürden für die Beteiligung senken, damit die Bürger auch selbst aktiv werden können“, so Beck. Der Ausbau der Bürgerrechte wäre vor den Wahlen ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Belangen willkommen sind.
Rot-Rot-Grün habe gegenüber Mehr Demokratie signalisiert, sich für den Minimalkompromiss einzusetzen. „Es hängt an der CDU, ob in Thüringen Bürgeranträge zukünftig nutzbar sind und Volksbegehren erleichtert werden“, so Beck.


+++ Hintergrund

Mit einem Bürgerantrag können die Bürgerinnen und Bürger den Landtag dazu verpflichten, sich mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Der Bürgerantrag ist ein Vorschlagsrecht und bringt Themen auf die politische Tagesordnung. Der Landtag kann das Anliegen nach seiner Befassung auch ablehnen. Aufgrund der hohen Hürden gab es bisher in Thüringen keinen einzigen erfolgreichen Bürgerantrag.

Die Volksbegehren sind in Thüringen 2003 zum letzten Mal reformiert worden. Das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ 2008 ist seither das einzig erfolgreiche Volksbegehren gewesen. In den Bundesländern deutet sich als Trend für die Unterschriftenhürde ein Wert von fünf Prozent an.

Mehr Demokratie hat sich dafür eingesetzt, den Bürgerantrag – wie auf kommunaler Ebene – zum Einwohnerantrag umzubauen. Bei den Volksbegehren sollte das Finanztabu liberalisiert und der Vorschlag der CDU nach Einführung des Volkseinwandes übernommen werden. Diese Punkte stellt Mehr Demokratie vorerst zugunsten einer Minimalreform zurück.


Für Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, Sprecher Mehr Demokratie e. V. Thüringen, 0172-7962982

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Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
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