Mehr Demokratie Thüringen veröffentlicht Leitfaden zu Bürgerbegehren

Mit einer Broschüre informiert der Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie e.V. über die neuen Regeln für die direkte Demokratie in den Kommunen. Das im vergangenen Herbst vom Landtag beschlossene Regelwerk ist das derzeit modernste in ganz Deutschland.

 „Viele Regeln sind für die Bevölkerung, aber auch für Politik und Verwaltung neu, manche sogar einmalig in Deutschland. Mit dem Leitfaden wollen wir das neue Gesetz bekannt machen und dafür werben, die gestärkten Bürgerrechte auch zu nutzen“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie Thüringen.

Das „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG) ist im Wortlaut abgedruckt und ausführlich erläutert. Außerdem gibt die 28-seitige Broschüre im A4-Format Hinweise zu den verschiedenen direktdemokratischen Verfahren und für die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens. Sie lädt auch ein, den Aufwand für ein Bürgerbegehren richtig einzuschätzen und im Vorfeld alle Möglichkeiten des Dialogs auszuloten. Ein Stichwortverzeichnis macht den Leitfaden komplett. Finanziert wurde der Druck aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Die Broschüre kann per Mail an thueringen@mehr-demokratie.de bestellt werden; für die Zusendung per Post sind Portospenden willkommen. Der Leitfaden steht außerdem auf der Internetseite www.thueringen.mehr-demokratie.de zum Download bereit.

 

Hintergrund:

Mit dem am 30. September 2016 vom Thüringer Landtag beschlossenen „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG) wurden die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt und zugleich die Handlungsoptionen der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage erweitert. So kann nun ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist. Damit die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten zu beantragen. Hierfür wurde die Unterschriftenhürde, die sonst bei sieben Prozent liegt, verfünffacht und auf 35 Prozent festgelegt. Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht. Eine Beratung in formalen Fragen können die Initiativen beim Landesverwaltungsamt beantragen.

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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