Am kommenden Sonntag (23.2.) finden in Thüringen neben der Bundestagswahl auch zwei Bürgerentscheide statt. In der Gemeinde Emleben stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Errichtung von Windkraftanlagen, in Weimar über den Bau einer Umgehungsstraße ab.
Der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie begrüßt das Vorgehen der Gemeinde Emleben, die Bürgerinnen und Bürger über eine Grundsatzfrage direkt entscheiden zu lassen. Der Bürgerentscheid wurde per Beschluss vom Gemeinderat angesetzt. Erstmals sei in Emleben ein Bürgerentscheid auf Eigeninitiative eines Gemeinderats zustande gekommen. Zwar gab es bereits zuvor Ratsreferenden, jedoch nur in Reaktion auf „von unten“ angestoßene Bürgerbegehren.
„Wir finden es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger bei solchen Weichenstellungen entscheiden. Das Ratsreferendum ist dafür ein gutes Instrument, aber noch nicht bekannt genug“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Landesvorstands Thüringen von Mehr Demokratie.
Erstmals gibt es auch in Weimar einen Bürgerentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen dort über den Bau der Ost-Umfahrung ab. Der Bürgerentscheid findet statt, weil eine Initiative um den CDU-Politiker Martin Röckert ein erfolgreiches Bürgerbegehren initiierte und für dieses mehr als 4.800 gültige Unterschriften sammelte.
Im Vorfeld der Abstimmung hatte die Stadt Weimar gegen die Fairnessklausel verstoßen. Die Stadt hatte sich in einer Ausgabe des Amtsblattes zum Bürgerentscheid geäußert, die Initiative aber, anders als gesetzlich vorgegeben, nicht in gleichem Umfang zu Wort kommen lassen. „Das Regelwerk der direkten Demokratie scheint noch nicht allen Kommunen vertraut. Hier ist Nachholbedarf. Auch die Bürgerinnen und Bürger sollten über ihre Rechte besser informiert werden“, so Beck.
+++ Hintergrund
Die Möglichkeit eines Ratsreferendums, also eines Bürgerentscheids, der durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags angesetzt wird, gibt es seit der Einführung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) 2016.
In Zusammenarbeit mit der Thüringer Staatskanzlei hat Mehr Demokratie e. V. die Handreichung „Bürgerbegehren und Bürgerbeteiligung in Thüringer Kommunen“ veröffentlicht.