Minderheitsregierung: auf Mitwirkung der Bürger setzen Jetzt Verfassungsreform nur zum Bürgerantrag beschließen

„Jetzt sollte der Landtag an einer einzigen Stelle die Verfassung ändern: beim Bürgerantrag“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie e.V., nach dem Scheitern der Landtags-Neuwahl in Thüringen. Die Unterschriftenhürde für den Bürgerantrag sollte sobald als möglich von derzeit 50.000 auf 5.000 gesenkt werden. „Nichts ist in der Thüringer Politik mehr gewiss, außer dass nichts gewiss ist. In einer solchen Situation braucht es ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihr Mitwirken notwendig und erwünscht ist, und ein Instrument, mit dem sie sich einbringen können.“ Hier biete sich der Bürgerantrag an.

 

Mit einem Bürgerantrag könnten Bürgerinnen und Bürger Vorschläge in den Landtag einbringen, über die dann entschieden werden müsste. Eine solche Reform des Bürgerantrags dürfte nach Einschätzung von Mehr Demokratie unstrittig sein, zumal seit Einführung der Thüringer Verfassung 1994 wegen der hohen Unterschriftenhürde noch nie ein solcher Antrag den Landtag erreicht hat.

 

Kommen Mehrheiten im Landtag nicht zustande, könnten wichtige Reformvorhaben von den Bürgerinnen und Bürger mit Volksbegehren angestoßen und per Volksentscheid durchgesetzt werden. Auch dafür seien die Hürden zu hoch. Reformvorschläge der rot-rot-grünen Koalition und der CDU lägen auf dem Tisch des Verfassungsausschusses. „Die Reformvorhaben müssen jetzt runter von der langen Bank. Den Bürgerantrag zu befreien, wäre ein erster Schritt und eine Übung auf dem Weg zu einer umfänglicheren Reform der direkten Demokratie“, so Beck.

 

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
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