Nach elf Jahren Arbeit: Landtag beschließt Reform der Bürgerbegehren

Thüringen setzt sich damit an die Spitze der Bundesländer

Thüringen setzt sich mit dem am heutigen Freitagvormittag (30.9.) vom Thüringer Landtag beschlossenen Regelwerk für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide an die Spitze der Bundesländer. „Dies sind deutschlandweit die bürgerfreundlichsten Regeln für die direkte Demokratie in Kommunen. Hier setzt Thüringen Maßstäbe für Reformen in anderen Ländern“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.

Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden bereits 2009 durch ein Volksbegehren gesenkt, das der Landtag übernommen hatte. Allerdings stand seither aus, das gesamte Regelwerk anzupassen und auf den Prüfstand zu stellen. Dies sind die regierungstragenden Fraktionen von Linke, SPD und Grünen in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie in den vergangenen zwei Jahren nun angegangen.

„Mit den neuen Regeln werden die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt. Erweitert werden zugleich die Handlungsoptionen der Gemeinde-, Stadträte und Kreistage“, so Beck. „Eines der leitenden Motive für die Reform, war, Frontenbildungen zwischen Gemeinderäten und Initiativen zu vermeiden und zu mehr Dialog zwischen Bürgerschaft und Kommune anzuregen.“

So wird nun ermöglicht, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist.

Damit die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen. Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten beantragen zu können.

Die Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten, sich in formalen Fragen beraten lassen können und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht.

„Elf Jahre hat das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen für die Reform gearbeitet. Nachdem mit einem Volksbegehren vor sieben Jahren die Hürden gesenkt wurden, ist die Überarbeitung des gesamten Regelwerkes nun ein gutes Beispiel für die Arbeitsteilung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie“, so Beck. 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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