„Der übliche Weg, an Infoständen und in Fußgängerzonen Unterschriften zu sammeln, ist nahezu verstellt. Damit die Beteiligungsrechte nicht der Pandemie zum Opfer fallen, braucht es eine Erleichterung der Sammlungsbedingungen“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Eine Fristverlängerung ist die einfachste Stellschraube.“ Eine Senkung der Unterschriftenhürde oder eine Umstellung auf Online-Sammlung sei demgegenüber erheblich komplizierter.
Derzeit würden beispielsweise in Gera und Jena Bürgerbegehren vorbereitet. Thüringen habe zwar moderate Hürden für Bürgerbegehren und der Beginn der Sammlungsfrist könne im Einvernehmen zwischen der Initiative und der Gemeindeverwaltung festgelegt werden. Dennoch sei fraglich, wie die Unterschriftensammlung in Städten und Landkreisen während der Corona-Pandemie gestaltet werden kann.
Für Einwohneranträge sei keine Erleichterung notwendig, da hier keine Frist festgeschrieben ist, um die nötigen Unterschriften zu sammeln. Zudem sei die Hürde sehr niedrig.
Die Bedingungen für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge sind im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) festgelegt. Mit dem vom Landtag 2016 beschlossenen Gesetz verfügt Thüringen über die besten Bedingungen für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene in ganz Deutschland.
Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Jakob Freudenberger, Bürgerbegehren „Klimaentscheid Jena“, 0157-78284894