SPD, Grüne und FDP sprechen sich im Vertragsentwurf für eine Senkung der Anzahl an notwendigen Unterschriften für Volksbegehren aus und wollen weiterhin das Zustimmungsquorum und das Beteiligungsalter überprüfen. Stützen wolle man sich auf die Erkenntnisse der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung. Auch die Regelungen für Volksbegehren sind in der Landesverfassung verankert. Für eine Änderung braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit. Daran seien Verfassungsänderungen zugunsten der direkten Demokratie bislang immer gescheitert.
Derzeit liegt die Hürde für Volksbegehren bei 300.000 Unterschriften. In Rheinland-Pfalz hat es seit Gründung des Bundeslandes kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gegeben. Rheinland-Pfalz ist damit deutschlandweit Schlusslicht in Sachen direktdemokratischer Praxis.
Gert Winkelmeier von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz begrüße außerdem den Vorstoß Bürgerräte erproben zu wollen, die geplante Weiterentwicklung des Lobbyregisters und die Prüfung einer Ausweitung des Wahlrechts für Ausländer bei Kommunal- und Landtagswahlen.
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Ina Kuhl
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