Rheinland-Pfalz: Hürden bei Bürgerbegehren senken!

[35/10] Mehr Demokratie fordert Kurt Beck in offenem Brief zu Reformen auf

 

Der Verein Mehr Demokratie hat heute (22. Juli) den rheinland-pfälzischen Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) in einem offenen Brief aufgefordert die Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz zu nutzen, um die Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide maßgeblich zu vereinfachen. „Rheinland-Pfalz ist im Bundesländervergleich Schlusslicht bei den Regelungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Der Gesetzentwurf der SPD zur Kommunal- und Verwaltungsreform würde daran kaum etwas ändern und sollte deshalb nachgebessert werden“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Es liegt nun an Landesvater Kurt Beck den Rheinland-Pfälzern mehr Mitbestimmungsrechte zu gewähren“, so Efler.

 

Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die gesetzlichen Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Rheinland-Pfalz sehr restriktiv. „Die Kombination aus hohen Quoren und wenig zugelassenen Themen erschwert den Menschen die politische Teilhabe durch Bürgerbegehren sehr“, sagt Paul Kittler vom Mehr Demokratie-Landesverband Rheinland-Pfalz. In einer rheinland-pfälzischen Gemeinde kommt es statistisch gesehen nur alle 280 Jahre zu einem direktdemokratischen Verfahren. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen erlebt eine Gemeinde alle zwölf Jahre ein Bürgerbegehren, in Bayern durchschnittlich alle 14 Jahre.

 

Um die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken fordert Mehr Demokratie vor allem die Abschaffung des so genannten Positivkatalogs. Dieser legt fest, zu welchen Themen Bürgerbegehren angemeldet werden dürfen. „Eine Begrenzung der Themen, die zur Abstimmung gestellt werden dürfen, entkräftet das Instrument des Bürgerentscheids. Wichtige Dinge wie Baumaßnahmen sind von der Mitbestimmung ausgenommen“, so Kittler. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das auf kommunaler Ebene noch einen derartigen Positivkatalog hat.

 

Der aktuelle Gesetzentwurf der SPD sieht vor, das Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren von 15 auf zehn Prozent der Wahlberechtigten zu senken. Diese Senkung der Hürden würde in der Hälfte aller kreisfreien Städte jedoch nicht zu einer Verbesserung des Status quo führen, da dort jetzt schon geringere Obergrenzen gelten. Mehr Demokratie fordert deshalb, das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent zu senken und einheitliche Obergrenzen von 7.000 bis 10.000 Unterschriften je nach Gemeindegröße einzuführen. Dieses Verfahren wird bereits in Thüringen praktiziert.

 

Beim Bürgerentscheid soll nach Ansicht des Vereins das Zustimmungsquorum ganz abgeschafft werden. Der SPD-Gesetzentwurf sieht jedoch lediglich eine Senkung des Zustimmungsquorums von 30 auf 20 Prozent vor. Demnach hätte ein Bürgerentscheid weiterhin zwei Hindernisse zu überwinden: Zuerst muss die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen. Diese Mehrheit muss zudem einen bestimmten Anteil an Stimmberechtigten ausmachen.

 

Voraussichtlich im September wird der rheinland-pfälzische Landtag über den roten Gesetzentwurf abstimmen.

 

<link fileadmin download>Brief zum Download (pdf, 2 Seiten)

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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