„Die Corona-Krise kann genutzt werden, um neue Instrumente auszuprobieren und später zu analysieren, ob und wie sich bewährt haben. So können Rückschlüsse für eine generelle Modernisierung des Wahlrechts gezogen werden“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie. „Die Devise ist: Testen, auswerten, schlussfolgern.“ Den Bedenken, mit einer vorrangigen Briefwahl könnte die freie und geheime Wahl beeinträchtigt werden, ließe sich bei einer begrenzten Zahl von Bürgermeisterwahlen gut nachgehen.
Wichtig sei es, die Wahllokale trotzdem zu öffnen. Dies sei für die Menschen notwendig, die nicht an der Briefwahl teilnehmen wollen oder können. Die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen dürfe nicht an die Pflicht zur Briefwahl geknüpft werden.
Die Wahlgesetze würden der Urnenwahl zwar Vorrang einräumen, die Praxis während der Corona-Krise überhole dies aber, meint Mehr Demokratie Thüringen. So hat bei den jüngsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mehr als die Hälfte der Wählerschaft per Brief gewählt.
Gleichzeitig jedoch ist die Wahlbeteiligung zurückgegangen. Mit einer flächendeckenden Briefwahl, bei der allen Wählerinnen und Wählern die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt werden, ließe sich die Wahlbeteiligung trotz Corona-Pandemie steigern. Dies zeige das Beispiel der Bürgermeisterwahl im baden-württembergischen Konstanz, wo die Beteiligung im Vergleich zur Wahl davor um 14 Prozentpunkte gestiegen ist.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982