Thüringen in kommunalem Wahlrechts-Ranking auf Platz 6

Mehr Demokratie fordert Absenkung des Wahlalters und Bürgerbegehren zur Bürgermeister-Abwahl

Die Note "befriedigend" erhält das Thüringer Kommunalwahlrecht bei dem vom Mehr Demokratie-Bundesverband veröffentlichten Wahlrechts-Ranking. Bewertet wurde bei diesem ersten Vergleich des Kommunalwahlrechts in den Ländern der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte. Unter den 16 Bundesländern liegt Thüringen auf Platz 6. „Das ist recht gut, aber nicht gut genug “, findet Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Spitzenreiter im Ranking ist Hamburg, Schlusslicht Berlin.

Folgende Kriterien sind Grundlage der Bewertung: Wer darf wählen, wie viele Stimmen sind zu vergeben, wie wird ausgezählt und wie lange bleiben die Kommunnalpolitiker im Amt? Positiv ist nach Einschätzung von Mehr Demokratie, dass die Thüringer Wähler bei den Gemeinderatswahlen drei Stimmen zu vergeben haben, die sie unter den Bewerbern der verschiedenen Listen verteilen (panaschieren) oder alle einem Bewerber geben können (kumulieren). Negativ fällt ins Gewicht, dass erst 18-Jährige bei den Kommunalwahlen abstimmen dürfen. Mehr Demokratie in Thüringen spricht sich seit längerem für eine Absenkung des Wahlalter auf 16 Jahre aus. „Durch eine frühere Beteiligung von Jugendlichen an Wahlen wird auch ihr Interesse an Politik und der Wunsch, sich einzubringen, geweckt“, so Landesvorstands-Sprecher Beck. „Demokratie kann am ehesten 'gelernt' werden, wenn sie selbst erfahren, eingeübt und gelebt wird.“In sieben Bundesländern ist das Wahlalter bei Kommunalwahlen bereits abgesenkt.

Laut Wahlrechts-Ranking entspricht die in Thüringen geltende Amtsdauer von Gemeinderäten (fünf Jahre) und Bürgermeistern (sechs Jahre) dem bundesdeutschen Durchschnitt. Eine vorzeitige Abwahl des Bürgermeisters durch die Bürger ist in Thüringen nur möglich, wenn der Gemeinderat mit Zweidrittel-Mehrheit für die Einleitung des Abwahl-Verfahrens gestimmt hat. „Mehr Demokratie in Thüringen setzt sich dafür ein, dass die Abwahl auch direkt von den Bürgern mit einem Bürgerbegehren eingeleitet werden kann“, so Beck. Bisher können die Bürger nur in Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein ein Abwahl-Verfahren erzwingen.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
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