Die Bürgerinnen und Bürger sollen zu allen Gesetzentwürfen, die im Thüringer Landtag zur Entscheidung anstehen, die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben. – Das fordert der Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie e.V.. Für diese unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren soll nach Vorstellungen von Mehr Demokratie auch ein eigener Bereich mit einem Formular für Stellungnahmen auf der Internetseite des Landtages eingerichtet werden.
Das konkrete Modell haben der Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen, Ralf-Uwe Beck, und Prof. Joachim Linck, Mitglied im Mehr Demokratie-Landesvorstand und ehemaliger Landtagsdirektor, heute in einer Pressekonferenz vorgestellt. Zuvor haben sie ihre Vorstellungen in einem Brief an die fünf Fraktionsvorsitzenden übermittelt.
Anlass für den Vorstoß ist die anstehende Novellierung der Geschäftsordnung des Landtages. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, zu wichtigen parlamentarischen Vorhaben Diskussionsforen im Internet einzurichten. Die Initiative wird von Mehr Demokratie in Thüringen begrüßt, gehe jedoch nicht weit genug. "Gesetze sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet werden. Eine umfassende Bürgerbeteiligung auf dem parlamentarischen Weg der Gesetzgebung kann hier sehr hilfreich sein. Dabei sollte nicht vorsortiert werden. Die Bürger können selbst entscheiden, was aus ihrer Sicht wichtig oder unwichtig ist", so Beck. So könne auch das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit des Parlamentes gefördert und dem Ansehensverlust der offiziellen Politik begegnet werden.
Die eingehenden Stellungnahmen sollen, sieht der Vorschlag vor, in öffentlichen Ausschusssitzungen beraten werden. "Das Verfahren der Bürgerbeteiligung darf keine Alibiveranstaltung sein. Die Wirkung wäre fatal. Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern dürfen daher nicht sang- und klanglos in Akten verschwinden oder einfach abgebügelt werden", so Linck. Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse könnten den notwendigen Druck erzeugen, die Bürger-Stellungnahmen ernst zu nehmen.
Eine solch offene Bürgerbeteiligung bei Gesetzesinitiativen gibt es bisher in der Schweiz, Österreich und einigen Staaten der USA. Für Deutschland hätte das Modell Vorbildcharakter.
Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982; Prof. Dr. Joachim Linck, 0361-2254998