Unterschriftensammlungen in Zeiten von Corona

Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz hat am 30.10.2020 den folgenen Brief an den Landtagspräsidenten geschickt:

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

Landtagswahlen, Bürgerbegehren und Volksbegehren sind die in der Landesverfassung verankerten Grundlagen unserer Demokratie. Allen gemeinsam ist die Sammlung einer Mindestzahl von Unterschriften. So müssen nicht im Landtag vertretene Parteien und Wählervereinigungen, die zur Wahl antreten möchten, ebenso Unterschriftenquoren erfüllen wie Volks- und Bürgerbegehren. Vor dem Hintergrund steigender Coronainfektionszahlen gestalten sich Unterschriftensammlungen im öffentlichen und privaten Raum zunehmend schwierig. Der bevorstehende Lockdown ab Montag 2. November fällt genau in die Zeit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl. Die bestehenden Quoren sind festgelegt worden für eine uneingeschränkte Sammlungsmöglichkeit. Der Lockdown schränkt die Sammlungsmöglichkeit massiv ein und gefährdet so die Chancengleichheit der im Landtag vertretenen Parteien gegenüber den nicht im Landtag vertretenen Parteien erheblich. Wir fordern Sie deshalb in der aktuellen Situation auf, die Unterschriftenhürden mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen, Bürgerbegehren und Volksbegehren temporär auf dem Weg der Notverordnung zu senken.

Laut der rheinland-pfälzischen Landeswahlordnung müssen Parteien und Wählergemeinschaften, die nicht bereits im Land- oder Bundestag vertreten sind, Unterstützerunterschriften vorlegen, um zur Landtagswahl zugelassen zu werden. Diese Unterschriftensammlung läuft bereits und die vorgesehene Frist endet im Dezember. Die Anzahl beträgt laut §28 Abs.4 LWO für Wahlkreisvorschläge 125 Unterschriften und nach §33 Abs.3 LWO bzw. § 35 Abs. 4 Satz 3 LWahlG das vierzigfache für Landes- und Bezirkslisten. Parteien und Wählergemeinschaften müssen demnach zusätzlich 2040 Unterschriften sammeln, um in Landes- und Bezirkslisten antreten zu dürfen. Die Unterschriftensammlung gestaltet sich aus verschiedenen Gründen schwierig. Die unbedingt notwendigen Hygienemaßnahmen wie der gebotene Mindestabstand, die Maskenpflicht, das regelmäßige Desinfizieren und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum erschweren eine erfolgreiche Unterschriftensammlung. Hinzu kommt, dass sich weniger Menschen im öffentlichen Raum aufhalten und sich eine zunehmende Zurückhaltung bei Unterschriftensammlungen abzeichnet.

Da nicht absehbar ist, wann mit einer Normalisierung der Situation gerechnet werden kann, halten wir eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers jetzt für geboten. Als Beispiel könnten die Maßnahmen des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29. Mai zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen dienen. Hier wurde sowohl die Anzahl der zu erbringenden Unterstützungsunterschriften um 40 Prozent gesenkt als auch der Sammlungszeitraum um elf Tage verlängert.

Aber nicht nur bei der Sammlung von Unterschriften zur Landtagswahl ist die aktuelle Lage problematisch, sondern auch mit Blick auf die Sammlung von Unterschriften für Bürgerbegehren. Besonders betroffen sind die Initiatoren von kassierenden Bürgerbegehren. Für diese gilt eine Sammlungsfrist von vier Monaten ab Ratsbeschluss. In anderen Bundesländern – so Bayern oder Schleswig-Holstein – gibt es keine solche Frist. Dort zeigt sich, dass durch die Abwesenheit der Frist weder die Rechtssicherheit noch die Handlungsfähigkeit der Gemeindeorgane beeinträchtigt sind. Bürgerinitiativen können dort ihre Unterschriftensammlungen unproblematisch zurückstellen, während in Rheinland-Pfalz der Druck auf Initiativen ungleich höher ist, trotz der Corona-Pandemie Unterschriften zu sammeln.

Um weiterhin eine wirksame Kontrolle von Ratsbeschlüssen per kassatorischem Begehren zu ermöglichen, fordern wir daher, dass die in §17a Absatz 4 GemO RLP genannte Einreichungsfrist von vier Monaten ab sofort aufgehoben wird, bis die Corona-Krise überwunden ist. (Das bedeutet faktisch: Die Reglung der bayerischen Gemeindeordnung, wonach keine derartige Frist existiert, gilt vorübergehend auch in Rheinland-Pfalz.).

Alternativ fordern wir, dass die in §17a Absatz 4 GemO RLP genannte Anzahl an notwendigen Unterstützungsunterschriften an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, sprich reduziert wird. Ein Vorbild könnten hier beispielsweise Baden-Württemberg oder Thüringen sein, wo grundsätzlich weniger Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren erbracht werden müssen.

Gleiches gilt für die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren. Hier beträgt die Frist, in der 300.000 Unterschriften erbracht werden müssen, lediglich zwei Monate. Diese Frist hat schon in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Volksbegehren nicht erfolgreich waren, doch mit Blick auf die Coronapandemie ist die Lage doppelt prekär: die Hürden sind vergleichsweise hoch angesetzt und die Situation lässt eine Unterschriftensammlung nicht zu.

Für Volksbegehren fordern wir daher, die Anzahl der zu erbringenden Unterstützungsunterschriften nach Artikel 109 Abs. 3 LV und §72 Abs. 3 LWahlG zu reduzieren auf drei Prozent der Stimmberechtigten (100.000 Unterschriften) und die Eintragungsfrist für Volksbegehren nach Artikel 109 Abs. 3 LV und §65 Abs. 3 LWahlG für die Dauer der Pandemie auszusetzen. Darüber hinaus fordern wir die Unterschriftenhürde nach Artikel 108 a Abs. 2 Satz 1 der Verfassung für Volksinitiativen um zwei Drittel auf 10.000 Unterschriften zu verringern.

Um die Unterschriftensammlung für Parteien und Wählergemeinschaften, Bürgerbegehren und Volksinitiativen weiterhin zu erleichtern und zugleich eine Ansteckung mit dem Virus auszuschließen, könnte für die Dauer der Pandemie eine digitale Unterschriftensammlung eingerichtet werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ebenso sichern wir unsere Unterstützung bei der Umsetzung aller Maßnahmen zu. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir für die Demokratie begeistern. Wir freuen uns über eine kurzfristige Rückmeldung und behalten uns vor, unsere Forderungen öffentlich zu machen. Wir verbleiben mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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