Resolution "Bürgerrechte reformieren und vermitteln"

Im Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Instrumente der direkten Demokratie in Thüringen gestärkt werden.“ Die Mitgliederversammlung des Thüringer Landesverbandes von Mehr Demokratie e. V. begrüßt das Vorhaben von CDU, BSW und SPD, die direkte Demokratie im Freistaat weiterentwickeln zu wollen.

Im Vordergrund muss dabei die Reform des Bürgerantrags, der Volksbegehren und Volksentscheide stehen. Der Bürgerantrag als Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, dem Landtag Themen auf die Tagesordnung zu setzen, ist mit verlangten 50.000 Unterschriften nicht nutzbar. Hier werden Bürgerrechte lediglich vorgegaukelt. Es wurde seit der Einführung der Thüringer Verfassung noch nie ein Bürgerantrag behandelt. Gefordert wird, den Bürgerantrag zu einem Einwohnerantrag zu erweitern und das Unterschriftenquorum auf 5.000 zu senken.

Volksbegehren sind mit zu hohen Hürden versperrt: Das Finanztabu sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger nichts zur Abstimmung stellen können, was finanzielle Auswirkungen hat. Das damit ausgedrückte Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht gerechtfertigt. Zumal sich der Staat aus den von den Einwohnerinnen und Einwohnern aufgebrachten Steuermitteln finanziert. Auch ist die Unterschriftenhürde von zehn Prozent mittlerweile eine der höchsten in Deutschland und nicht mehr zeitgemäß. Das Finanztabu muss liberalisiert und die Unterschriftenhürde halbiert werden. Auch der seit zehn Jahren in Thüringen diskutierte Volkseinwand sollte Teil einer Verfassungsreform sein.

Richtungsweisend ist das im Koalitionsvertrag ausgedrückte Vorhaben, in Thüringer Schulen eine "Verfassungsviertelstunde" einzuführen. Dies sollte nicht nur genutzt werden, um über Verfassungsinhalte aufzuklären, sondern auch zu vermitteln, welche Rolle den Schülerinnen und Schülern als zukünftig stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zukommt. Dabei muss es auch darum gehen, die Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, mit ihren Wahrnehmungen bestehende Verhältnisse zu hinterfragen, um die Demokratie zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit sich die Menschen dann auch einbringen können, sind wiederum fair geregelte Bürgerrechte unabdingbar.