Satzung für den Landesverband Thüringen im Mehr Demokratie e.V.

beschlossen am 16. Januar 2010

 

§ 1 Landesverband

(1) Der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie e.V. hat die Aufgabe, die Vereinsarbeit auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen zu organisieren und verantwortlich zu gestalten.

(2) Dem Landesverband gehören grundsätzlich alle Vereinsmitglieder an, die im Gebiet des Freistaats Thüringen ihren ständigen Wohnsitz haben. Auf Antrag kann ein Mitglied in keinem oder in einem anderen Landesverband als dem des eigenen Wohnortes Mitglied werden.

(3) Organe des Landesverbandes sind

1. Landesmitgliederversammlung

2. Landesvorstand

 

§ 2 Landesmitgliederversammlung

(1) Die Landesmitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt wesentliche Angelegenheiten des Landesverbandes und wählt den Landesvorstand sowie dessen Sprecherin/Sprecher.

(2) Die Landesmitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern alle Mitglieder des Landesverbandes vier Wochen vor der Versammlung eingeladen wurden. Eingeladen werden kann per Brief, Fax oder E-Mail.

(3) Eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Zehntel der Mitglieder dies mit Angabe der zu behandelnden Punkte schriftlich fordert.

(4) Jedes Mitglied des Landesverbandes kann Anträge an die Landesmitgliederversammlung stellen.

(5) Für die Auflösung des Landesverbandes ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Auf die Auflösung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen werden.

 

§ 3 Landesvorstand

(1) Der Landesvorstand besteht aus der Sprecherin/dem Sprecher sowie mindestens zwei, maximal sechs weiteren Mitgliedern. Er wird von der Landesmitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach außen. Er setzt Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung um und ist für die laufende Arbeit des Landesverbandes verantwortlich.

(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine/einen Kassiererin/Kassierer.

(4) Mitglieder des Landesvorstandes können von der Landesmitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder vorzeitig abberufen werden.

 

§ 4 Wahlen und Beschlussfassungen

(1) Wahlen erfolgen geheim. Jedes auf der Mitgliederversammlung anwesende Mitglied hat so viele Stimmen wie Kandidaten/innen zur Wahl stehen. Die Stimmenzahl muss nicht ausgeschöpft werden. Auf einen Kandidaten darf höchstens eine Stimme pro Wählenden entfallen.

Gewählt ist, wer von mehr als der Hälfte der Wählenden eine Stimme erhalten hat und bei der Wahl des Vorstandes gemäß der auf ihn/sie entfallenden Stimmen zu den bis zu ersten sechs gehört.

Erhalten zwei oder mehr Kandidaten/innen gleich viele Stimmen, so dass die Höchstzahl der zu Wählenden überschritten würde, findet eine Stichwahl statt.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleicheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.

(3) Beschlüsse und ihnen zugrunde liegende Anträge sind zu protokollieren.

 

§ 5 Ergänzende Bestimmungen

Die Landesmitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über Änderungen der Satzung. Die Bestimmungen der Satzung des Vereins "Mehr Demokratie e.V." finden ergänzend Anwendung, soweit diese Satzung keine Regelung vorsieht.

Satzung des LV Thüringen

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Satzung des Bundesvorstandes

Der Landesverband Thüringen ist in den bundesweit tätigen Verein Mehr Demokratie eingebunden.
Die Satzung unseres Bundes-verbandes finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes.