Petition modernes Wahlrecht
Unterschriften für Petition zum Wahlrecht sind zusammen
Die Petition „Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen“ hat es über die Ziellinie von 1.500 Unterschriften geschafft. 1.545 Menschen haben die Petition im Internet unterzeichnet. Zudem haben etliche Mitglieder im Freundes- und Bekanntenkreis Unterschriften gesammelt. Am Ende waren 1.642 Unterschriften zusammen. Dadurch konnte der Landesvorstand die Idee und den dafür ausgearbeiteten Entwurf für ein "Wahlrechtsreformerprobungsgesetz" direkt im Petitionsausschuss des Landtages vorstellen. Die öffentliche Anhörung im Landtag fand am 24. Mai 2022 statt.
Zukünftig sollen Kommunen entscheiden können, welche Maßnahmen sie bei Kommunalwahlen ergreifen, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Übernimmt der Landtag die Idee für das Kommunalwahlgesetz, wäre das einmalig in Deutschland und könnte zum Modell für andere Länder werden. Deshalb wurde die Petition auch von so vielen Menschen aus ganz Deutschland unterstützt. Dafür herzlichen Dank!
Der Vorschlag konkret, die möglichen Instrumente, die von den Kommunen bei Kommunalwahlen genutzt werden können, könnten sein:
1. Automatische Zustellung der Briefwahlunterlagen
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch; die Beantragung entfällt.
2. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte Wahlzeiten
Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.
3. Proteststimmen und Stimmenthaltung
Wer von der Parteienlandschaft insgesamt frustriert ist, könnte das kenntlich machen. Bisher machen Unzufriedene ihr Kreuz bei einer „Protestpartei“ oder machen den Stimmzettel ungültig oder gehen gar nicht zur Wahl. Mit der Proteststimme besteht sogar die Möglichkeit, zwischen mehreren Formen des Protests bzw. der Stimmenthaltung wählen zu können. Die Proteststimmen haben keinen Einfluss auf den Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum Signal an die Gesellschaft werden. Differenzierungsvorschlag:
- Ich lehne alle Bewerber ab.
- Ich lehne alle von den Bewerbern vertretenen politischen Programme ab.
- Ich enthalte mich der Stimme.
4. Offizielle Informationen über Bewerber an alle Wahlberechtigen
Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten – ähnlich der Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.
5. Absenkung des Wahlalters
Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an ein Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig eintragen können; nur diese sind wahlberechtigt.
6. Integrierte Stichwahl
Diese ermöglicht es, bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen möglicherweise notwendigen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl wird in den ersten Wahlgang integriert. Hier können Kosten gespart werden.
7. Wahlpflicht
Das ist das umstrittenste, aber wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung (in Australien liegt damit die Wahlbeteiligung bei 90 %); notwendig wäre allerdings ein Bußgeld von z.B. 5 Euro. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibler gestalten – ganz freiwillig, verpflichtet wären sie nicht.
Selbst wenn eine Kommune keines der Instrumente nutzt … allein die Diskussion im Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag, wie die Wahlbeteiligung gesteigert werden könnte, wäre bereits eine Bereicherung der Debatte um eine Stärkung der Demokratie.
Wir haben den Vorschlag – ausgearbeitet von den Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch – schon vor fünf Jahren gemacht, aber der Landtag hat nicht reagiert. Nun wurde er mit allen Fraktionen im Landtag diskutiert. Das Protokoll der öffentlichen Landtagsanhörung ist unter https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87781/29_sitzung_petitionsausschuss.pdf abrufbar.
Am 23. Mai 2024, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach der Anhörung, veröffentlichte der Petitionsausschuss seinen Abschlussbericht. Darin wird erklärt, dass sich der Innen- und Kommunalausschuss im Anschluss an die Anhörung mit dem Vorschlag befasste. Der Ausschuss empfahl, die Petition den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben und damit abzuschließen (§ 17 Nr. 6 ThürPetG). Der Petitionsausschuss hat die Weiterberatung der Petition aber zunächst hintenangestellt, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, Anregungen aus der Petition aufzugreifen und entsprechend eigene Gesetze in die Wege zu leiten. Leider konnten sich die Fraktionen nicht abschließend verständigen, obwohl verschiedene Entwürfe vorlagen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition in der Sitzung vom 23. Mai 2024 erneut aufgegriffen und beschlossen, sie den Fraktionen abschließend zur Kenntnis zu geben.